Verlängerung beim Kurzarbeitergeld

Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Februar 2022 geht hervor, dass von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt werden sollen: :

  • die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
  • die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
  • der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
    • die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
    • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.
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