Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Februar 2022 geht hervor, dass von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt werden sollen: :
- die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
- die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
- der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
- die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.