EU-Whistleblower-Richtlinie rückt ins Blickfeld
Da Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt hat, wurde nun die EU aktiv. Die EU-Kommission hat am 27.1.2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. . Deshalb ist damit zu rechnen, dass der deutsche Gesetzgeber sich nun zeitnah mit der nationalen Umsetzung befassen wird.
Betroffen von der Pflicht zur Einrichtung von anonymen Meldekanälen für Hinweisgebende sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern (Nationalstaaten können die Schwelle jedoch auf bis zu 250 Mitarbeiter anheben) sowie alle Behörden und Kommunen (auch hier können durch nationale Umsetzung Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern ausgenommen werden).
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